Das Handels- und Gesellschaftsrecht enthält die zentrale Regelungen für den Handel der Kaufleute untereinander sowie die zentralen Regelungen für die Gründung von Gesellschaften und die Ausübungen von Gewerben.

Diesbezüglich beraten und vertreten wir Sie gerne bei allen Fragen und in allen Stadien der Gesellschaft, wie z.B.:

Vor der Gründung 

  • Der Rechtsform einer möglicherweise zu gründenden Gesellschaft und den jeweiligen Auswirkungen, sowie der entsprechenden Firmierung
  • Der Erstellung der Satzung Ihrer Gesellschaft samt Begleitung der entsprechenden notariellen Beurkundung
  • Den notwendigen Anmeldungen bei den verschiedenen Behörden oder der notwendigen Vorlage von Business-Plänen bei Ihrer Bank

Nach der Gründung 

  • Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft zwischen Gesellschaftern
  • Streitigkeiten zwischen Ihnen und externen Gesellschaften
  • Arbeitsrechtlichen Fragen
  • Fragen hinsichtlich des gewerblichen Rechtsschutz oder des unlauteren Wettbewerbs
  • Umwandlungen, Verschmelzungen, Teilungen oder Sitzverlegungen der Gesellschaft, sei es national oder international
  • Verkauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) oder Verkauf von Wirtschaftsgütern der Gesellschaft (Asset Deal)

Beendigung der Gesellschaft 

  • Klärung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt oder eine Liquidation der Gesellschaft erfolgen kann
  • Begleitung während eines Insolvenzverfahrens
  • Einleitung der Durchführung einer Liquidation

Sollte bei Ihnen Beratungsbedarf bestehen, dann kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder per E-Mail.