Ge­set­z zur Er­gän­zung der Re­ge­lun­gen zur Um­set­zung der Di­gi­ta­li­sie­rungs­richt­li­nie verabschiedet

Diebereits verabschiedeten Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ermöglicht ab dem 01.08.2022 die Online-Gründung einer GmbH sowie weiterer Online-Verfahren für Registeranmeldungen, sodass eine persönliche Anwesenheit beim Notar entbehrlich wird. Diese Vorschriften werden nun erweitert.

 In Zukunft solle die Zulässigkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen für sämtliche Rechtsträger möglich sein. Somit werden Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ebenfalls in den Anwendungsbereich des notariellen Online-Beglaubigungsverfahrens einbezogen.

Neben der Ermöglichung einer Sachgründung, hinaus sollen nach dem Regierungsentwurf auch Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages (sogenannte satzungsändernde Beschlüsse) einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals) in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens einbezogen werden.