Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Mietrechts, sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch im Wohnraummietrecht.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrung sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnraummietrecht verfügen wir über sehr umfassende Kenntnisse im Bereich des Mietrechts. 

Vor dem Vertragabschluss:

  • Unterstützung Ihrer Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Mieter oder Vermieter
  • Erstellung von Vertragsentwürfen
  • Prüfung von Vertragsentwürfen

Nach dem Vertragsabschluss

  • Prüfung von Mängelrechten und Nebenkosten sowie von weiteren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag insbesondere im Bereich Schönheitsreparaturen und Renovierungen  
  • Prüfung des Vorliegens von Kündigungsgründen (ordentlich und außerordentlich) 
  • Beratung hinsichtlich der Thematik „Schriftformmängel“ im gewerblichen Mietrecht
  • Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
  • Durchsetzung von Asprüchen aus dem Mietverhältnis

Sollte bei Ihnen Beratungsbedarf bestehen, dann kontaktieren Sie uns gerne. Gerne führen wir auch Schulungen bei gewerblichen Kunden im Bereich des Mietrechts durch.